Videoproduktion
Professionelle Kameraaufzeichnung
Filmkiste Videoproduktion
Werner Harter
Wilhelm-Wußler-Straße 13
77797 Ohlsbach
Tel. 07803/40471
e-Mail filmkiste@web.de
St-Nr.:FA Offenburg 14223/81001
Verantwortlicher
Werner Harter
Wilhelm-Wußler-Straße 13
77797 Ohlbach
filmkiste@web.de
http://filmkiste-videoproduktion.de/Impressum
Arten der verarbeiteten Daten:
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Zweck der Verarbeitung
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Sicherheitsmaßnahmen
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Widerspruchsrecht
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Geschäftsbezogene Verarbeitung
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.
Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Kontaktverwaltung
Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.
Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.
Kontaktaufnahme
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Hosting und E-Mail-Versand
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abbildungen, Zeichnungen, usw. sind nur annähernd maßgebend.Abweichende Regelungen,mündliche u.telefonisch getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.Für telefonische Auskünfte, Preise etc. übernehmen wir keine Haftung.Erteilt der Kunde den Auftrag nur mündlich gehen sich daraus evtl.ergebende Übermittlungsfehler zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Liefer- u.Zahlungsbedingungen. Der Besteller gilt als Auftraggeber. Wenn keine besondere schriftliche Absprache erfolgte liegen Inhalt und Umfang (Länge) des Films in unserem Ermessen. Bei Freilichtaufnahmen gelten besondere Regelungen
Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben,längstens jedoch 2 Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber,soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.Die Preise sind Endpreise. Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden.Die Preise gelten ab Werk.Sie schließen Verpackung,Fracht, Porto,Versicherung u.sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch evtl. verursachten Auftragsausfalls werden dem Auftraggeber berechnet. Preisänderungen sind uns vorbehalten.Mit Erstellung einer neuen Preisliste werden alle vorherigen ungültig. Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden ist die von der Filmkiste ermittelte Anzahl maßgeblich.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto,Versicherung oder sonstige Versandkosten.Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld,Annahmeverzug) ausgestellt.Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung,bei langfristigen Aufträgen angemessene Zwischenzahlung verlangt werden.Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen,noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu,wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet,die auf demselben rechtlichen Verhältniss beruhen.Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen,der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Soll die Ware versendet werden geht die Gefahr auf den Auftraggeber über sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/ Firma übergeben worden ist.Sämtliche Sendungen einschliesslich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten u. Gefahr des Bestellers, gleichgültig ob von ihm oder vom Auftragnehmer veranlaßt.Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch u. zu seinen Lasten.Liefertermine sind nur gültig wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.Die Lieferzeit richtet sich nach der Auftragslage bei Eingang der Bestellung. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten kann der Käufer keinen Schadenersatz verlangen.Die Filmkiste ist berechtigt Sendungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu tätigen. Gerät der Auftragnehmer in Verzug so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftaggeber vom Vertrag zurücktreten. Betriebsstörungen-sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem des Zulieferers- wie z.B. Streik,Aussperrung,längere Krankheit sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt,berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags,wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann,andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.Im Falle verzögerter,unterlassener oder misslungener Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Min- derung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,es sei denn,dass die Teillieferung nachweislich für den Auftraggeber ohne Interesse ist.Zulieferungen (auch Datenträger,übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftraggebers.Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.Die Kostenregelung des §476a BGB findet keine Anwendung.Aus diesem Grunde ist die Filmkiste nicht verpflichtet,die mit der Nachbesserung u.Ersatzlieferung verbundenen Transport-u. Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden,die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind,sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische,vorhersehbare Schäden gehaftet.Es gelten die gleichen Grundsätze für die Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht,so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden.Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen,es sei denn, ein Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet.Die Fa.Filmkiste haftet nur für den Materialwert;nicht für ideelle Werte.Bei Ausfall (Krankheit,Geräteausfall) versucht wir auf freiwilliger Basis Ersatz zu finden;dies jedoch ohne Gewähr auf Erfolg u.Resultat.In diesen Fällen höherer Gewalt sind wir frei von jeglichen Ansprüchen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet in vollen Umfang des Auftragswertes für durch ihn verschuldete Ausfälle (z.B.verspäteter Vertragsrücktritt).Werden Geräte vor Ort-mutwillig oder nicht-vom Auftraggeber,seinen Bediensteten,Gästen oder sonstigem Personal beschädigt, haftet der Verursacher in vollem Umfang (Wiederbeschaffungs-bzw.Reparaturwert,Auftragsausfall,evtl. Ersatzansprüche des Auftraggebers),ebenso für unmittelbare und Folgeschäden die z.B.durch einen nicht durch die Fa.Filmkiste verursachten Kurzschluß entstehen.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte,insbesondere Daten u.Datenträger,werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung u.gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmers oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden,so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Der Auftraggeber haftet allein wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte,behördliche u. gesetzliche Bestimmungen u.Anforderungen,verletzt werden.Er übernimmt die volle Sach-u.Rechtsgewähr u.garantiert im Besitz der Lizenz-u. Auswertungsrechte zu sein,hier vor allem in Bezug auf sämtliche GEMA-Rechte.Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, daß durch die Überspielung keine Rechte Dritter verletzt werden u.stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und für alle etwaigen Ansprüche, die durch die Produktion/Vervielfältigung möglicherweise gestellt werden, gleichgültig von wem u.gegen wen.Generell ist der Auftraggeber verantwortlich eventuell anfallende Abgaben bei Aufführungen u.deren Aufnahme sowie Vervielfältigung selbst an die entsprechenden Institutionen abzuführen u.seine Meldepflichten zu prüfen.Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet,durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen usw.den gewünschten Nachweis zu erbringen.